CDU Waiblingen

Wie setzt sich die Union für die Kommunen ein?

Voller Energie für unser Land

Was haben die Koalitionsparteien zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vereinbart?

Worin besteht die finanzielle Entlastung bei der Eingliederungshilfe durch den Bund?

Wie ist der aktuelle Verfahrensstand? 

Ist die Kritik der Kommunen berechtigt, dass der Bund nicht genug zu ihrer finanziellen Entlastung beitragen würde? 

Was haben CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag konkret für die Städte und Gemeinden vereinbart? 

Lesen Sie hier:
 
 Was haben die Koalitionsparteien zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung vereinbart? 
 
Zusammen mit der SPD haben wir uns im Koalitionsvertrag darauf verständigt, den gemeinsamen  Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen für mehr Inklusion einen sicheren gesetzlichen Rahmen 
zu geben. Wir haben verabredet, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zu reformieren und ein modernes Teilhaberecht zu entwickeln. Dabei werden wir die Neuorganisation der Teilhabe so regeln, dass 
keine neue Ausgabendynamik entsteht. 
 
Noch in diesem Jahr beginnen die Vorarbeiten für die strukturelle Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe. 
Für eine gelingende Umsetzung im Interesse der hiervon betroffenen Menschen braucht es Zeit, um die notwendigen und umfangreichen Beteiligungen und Anhörungen zu organisieren. Das Bundesteilhabegesetz 
soll noch in dieser Wahlperiode verabschiedet werden. 

Worin besteht die finanzielle Entlastung bei der Eingliederungshilfe durch den Bund? 
 
2014 profitieren die Kommunen von der letzten Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den 
Bund. Das wurde bereits in der vergangenen Wahlperiode beschlossen. Dadurch können die Kommunen 2014 
in Höhe von voraussichtlich 1,6 Milliarden Euro entlastet werden. Bis zum Ende dieser Wahlperiode steigt 
diese Entlastung auf rund sieben Milliarden Euro jährlich an. 
 
2015, 2016 und 2017 trägt der Bund zur Entlastung der Kommunen jährlich eine Milliarde Euro bei. Diese Entlastung soll zunächst vorübergehend im Wege einer Erhöhung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer 
vorgenommen werden und erfolgt im Vorgriff auf die Entlastung durch das Bundesteilhabegesetz in der nächsten Wahlperiode. Ab 2018 sollen die Kommunen auf der Grundlage des Bundesteilhabegesetzes jährlich im Umfang von fünf Milliarden Euro bei ihren Ausgaben für die Eingliederungshilfe entlastet werden. 
 
 
Mit dem Bundesteilhabegesetz beteiligt sich der Bund an einer bedeutenden gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Die finanzielle Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe durch den Bund ist daher ein 
weiteres Ziel der Koalition, dass wir unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und in Umsetzung des Koalitionsvertrages in dieser Legislaturperiode angehen werden. 
 
Wie ist der aktuelle Verfahrensstand? 
 
Die vorgenannten Beiträge des Bundes zur Entlastung der Kommunen sind – einschließlich der zeitlichen Staffelung – Bestandteil der Eckwerte für den Bundeshauhalt 2015 und den Finanzplan 2014 bis 2018. 
 
Die Eckwerte wurden am 12. März 2014 vom Bundeskabinett beschlossen. Die Bundesregierung hat damit die Umsetzung der Vereinbarungen zwischen Union und SPD aus dem Koalitionsvertrag eingeleitet. 
 
Allerdings ist die finanzielle Verantwortung für die Eingliederungshilfe in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Daher ist es Sache der Länder, dafür zu sorgen, dass die Entlastung bei den Kommunen ankommt beziehungsweise bei diesen verbleibt. 

Ist die Kritik der Kommunen berechtigt, dass der Bund nicht genug zu ihrer finanziellen Entlastung beitragen würde? 
 
Nein. Die Länder und Kommunen profitieren erheblich vom Koalitionsvertrag für die laufende Wahlperiode: 
Sie profitieren nicht nur von den oben genannten insgesamt drei Milliarden Euro (eine Milliarde Euro jährlich für die Jahre 2015 bis 2017) im Vorfeld des Bundesteilhabegesetzes. Damit Länder und Gemeinden ihre 
Aufgaben bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen besser bewältigen können, werden sie in der laufenden Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet. Im 
Bereich der Städtebauförderungen werden 600 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus profitieren die Länder und Gemeinden auch von den anderen prioritären Maßnahmen des 
Koalitionsvertrages in erheblichem Umfang, sei es bei den zusätzlichen Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur oder bei der Finanzierung im Bereich der außeruniversitären Forschung. 
 
Weiter profitieren die Kommunen direkt oder indirekt von Maßnahmen und Leistungen im unteren zweistelligen Milliarden-Bereich. Hierzu gehören u.a. die soziale Wohnraumförderung, die Gemeinschaftsaufgaben „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ und „Agrarstruktur und 
Küstenschutz“ sowie Zuweisungen für Verkehrsinvestitionen, Integrationsleistungen oder zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden. 
 
In der vergangenen Wahlperiode konnten Länder und Kommunen sogar auf die größte Kommunalentlastung in der Geschichte durch den Bund setzen (s. Infopaket II - Rückblick 17. Wahlperiode). 
 
Den Kommunen geht es in ihrer Gesamtheit inzwischen finanziell besser als dem Bund: 2013 haben sie zum zweiten Mal in Folge Finanzierungsüberschüsse erzielt. 
 
Was haben CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag konkret für die Städte und Gemeinden vereinbart? 
 
„Die Gemeinden, Städte und Landkreise in Deutschland sollen weiter finanziell entlastet werden. Im Jahr 2014 erfolgt ohnehin die letzte Stufe der Übernahme der Grundsicherung im Alter durch den Bund und damit 
eine Entlastung der Kommunen in Höhe von 1,1 Milliarden Euro. Darüber hinaus sollen die Kommunen im Rahmen der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes im Umfang von fünf Milliarden jährlich von der 
Eingliederungshilfe entlastet werden. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes beginnen wir mit einer jährlichen Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro pro Jahr. 
 
Die Länder und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen. Damit sie diese Aufgaben besser bewältigen können, werden die Länder in 
der laufenden Legislaturperiode in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung für den Aufwuchs nicht ausreichen, werden sie entsprechend des erkennbaren 
Bedarfs aufgestockt. 
 
Für die dringend notwendigen Investitionen in die öffentliche Verkehrsinfrastruktur werden insgesamt fünf 
Milliarden Euro zusätzlich mobilisiert.“ 
  
Quellen: Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag CDU, CSU und SPD, 18. Legislaturperiode; www.cducsu.de